Einlassbedingungen
Kindern unter 6 Jahren ist kein Zutritt zur Veranstaltung gestattet – auch nicht in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.
- Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 13 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten bzw. erziehungsbeauftragten Person (Muttizettel) und einer volljährigen Person besuchen.
- Jugendliche ab 14 Jahren dürfen die Veranstaltung auch ohne eine erziehungsberechtigte bzw. erziehungsbeauftragte Person besuchen.
Das Alter muss auf Nachfrage mittels eines Lichtbildausweises nachgewiesen werden können.